Terms & conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dashpoint GmbH – Stand: 27. September 2025
A. Allgemeine Regelungen (für alle Nutzenden)
1. Geltung und Änderungen
Diese AGB regeln die Nutzung der Dashpoint-Dienste (Web, Apps, APIs, Checkout, Check-in, Support). Wir können die AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern; über wesentliche Änderungen informieren wir vorab. Widersprechen Sie nicht innerhalb angemessener Frist und nutzen die Dienste weiter, gelten die Änderungen als genehmigt.
2. Rolle von Dashpoint – Plattform, nicht Veranstalter
Dashpoint betreibt eine Ticketing- und Event-Plattform und ist nicht Veranstalter. Verträge über den Besuch einer Veranstaltung kommen zwischen Ticketkäufer:in und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Dashpoint stellt die Infrastruktur (Bestellung, Ticketzustellung, Check-in, Tools) bereit, übernimmt aber keine Verantwortung für Durchführung, Inhalte, Sicherheit, Qualität oder Erfüllung der Veranstaltung.
3. Konten und Sicherheit
Registrierungsangaben müssen richtig und aktuell sein; Zugangsdaten sind geheim zu halten. Missbrauch ist unverzüglich zu melden. Wir dürfen Konten bei Sicherheitsrisiken oder Verstößen sperren.
4. Zulässige Nutzung
Untersagt sind Rechtsverstöße, Rechteverletzungen, Malware/Spam, Störungen der Dienste, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, unautorisierter Weiterverkauf oder Scraping/Reverse Engineering außerhalb zwingender Schranken.
5. Geistiges Eigentum
Die Dienste (Software, Designs, Marken) sind geschützt. Wir räumen eine nicht-exklusive, widerrufliche, nicht übertragbare Nutzungslizenz ein. Inhalte, die Sie bereitstellen, bleiben in Ihrem Eigentum; Sie räumen uns die für Betrieb und Verbesserung der Dienste erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.
B. Ticketkauf & Teilnahme (B2C)
6. Vertragsschluss
Die Darstellung von Events/Tickets ist keine rechtsverbindliche Offerte. Der Vertrag über die Teilnahme kommt – vorbehaltlich erfolgreicher Zahlung und Bestätigung – mit dem Veranstalter zustande.
7. Preise, Gebühren, Steuern
Preise können Vorverkaufs-/Servicegebühren und Steuern enthalten und werden im Checkout ausgewiesen. Steuern/Abgaben liegen in der Verantwortung des Veranstalters.
8. Zahlung
Zahlungen erfolgen über integrierte Zahlungsdienste (insb. Stripe). Dashpoint speichert keine vollständigen Kartendaten. Es gelten zusätzlich die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
9. Lieferung der Tickets
Tickets werden digital (E-Mail/Wallet/App) bereitgestellt. Käufer:innen stellen sicher, dass sie am Einlass ein gültiges Ticket/Identifikationsmerkmal vorzeigen können.
10. Widerruf, Stornierung, Umbuchung
Für Verträge über Freizeitveranstaltungen mit spezifischem Termin besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Der Veranstalter kann eigene Rückerstattungsregeln vorsehen.
11. Absage, Verlegung, Programmänderung
Absage: Primärer Anspruch auf Rückerstattung richtet sich gegen den Veranstalter. Dashpoint kann Rückabwicklungen im Auftrag durchführen, soweit der Veranstalter ausreichende Mittel bereitstellt. Eine Erstattung von Vorverkaufs-/Servicegebühren erfolgt im gesetzlich gebotenen Umfang.
Verlegung/Programmänderung: Zumutbare Änderungen begründen keinen Erstattungsanspruch; bei wesentlichen Änderungen gelten gesetzliche Vorschriften und die Veranstalterbedingungen.
12. Einlass & Hausrecht
Ein Ticket gewährt eine widerrufliche Lizenz zum Eintritt. Der Einlass kann aus sachlichen Gründen verweigert oder der Aufenthalt beendet werden (z. B. Verstoß gegen Hausrecht/Sicherheitsregeln, missbräuchliche Tickets), ohne Erstattungsanspruch, soweit rechtlich zulässig. Unautorisierter Weiterverkauf oder Fälschung kann zur Sperre führen.
13. Haftung Dashpoint (B2C)
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und nach Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Für die Durchführung der Veranstaltung haftet der Veranstalter.
C. Besondere Bedingungen für Veranstalter (B2B)
14. Leistungsumfang
SaaS-Bereitstellung von Event-, Ticketing-, Check-in-, Kommunikations- und Reporting-Funktionen inkl. Integrationen. Verfügbarkeit nach wirtschaftlich angemessenem Bemühen; keine Garantie für Unterbrechungsfreiheit.
15. Gebühren, Auszahlungen, Reserven/Holds/Set-off
• Veranstalter nutzen Stripe Connect (oder einen unterstützten Zahlungsdienst) und akzeptieren die dortigen Bedingungen.
• Dashpoint-/Zahlungsgebühren können von Auszahlungen einbehalten werden.
• Bei erhöhtem Risiko, Rückerstattungen, Chargebacks, Betrugsverdacht oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen dürfen wir Auszahlungen zurückhalten, Reserven bilden und mit Ansprüchen aufrechnen.
16. Rückerstattungen, Chargebacks, Dispute
• Veranstalter sind für Rückerstattungsrichtlinien und deren Umsetzung verantwortlich, insbesondere bei Absage oder Nichterfüllung. Dashpoint kann Erstattungen im Auftrag vornehmen, wenn ausreichende Mittel vorliegen.
• Chargebacks/Disputes werden dem Veranstalterkonto angelastet. Dashpoint ist berechtigt, entsprechende Beträge mit Auszahlungen zu verrechnen oder Reserven zu bilden.
• Veranstalter verpflichten sich, rechtskonforme Erstattungsregeln zu verwenden; pauschale Ausschlüsse der Erstattung von Vorverkaufs-/Servicegebühren sind unzulässig.
17. Steuern & Compliance
Veranstalter sind für Steuern/Abgaben verantwortlich (z. B. USt., kommunale Abgaben). Dashpoint stellt Transaktionsdaten bereit, erbringt jedoch keine Steuerberatung.
18. Inhalte, Zusicherungen
Veranstalter gewährleisten, dass Events rechtmäßig sind (Genehmigungen, Versicherungen, Jugendschutz, Sicherheit, Barrierefreiheit) und dass alle erforderlichen Rechte an Marken/Medien vorliegen.
19. Datenschutz (B2B)
• Veranstalter sind für Teilnehmerdaten Verantwortliche; Dashpoint agiert teils als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO, AVV Bestandteil).
• Subprozessoren: u. a. Vercel, Google Firebase/Google Cloud, Stripe, jeweils mit DPA/SCC. Veranstalter informieren ihre Teilnehmer entsprechend.
20. Gewährleistung, Support, Änderungen
SaaS “wie bereitgestellt” mit branchenüblicher Sorgfalt. Funktionsänderungen/-abbrüche sind möglich, wobei berechtigte Interessen der Veranstalter berücksichtigt und wesentliche Nachteile rechtzeitig angekündigt werden.
21. Haftung (B2B)
Zusätzlich zur Regelung in Ziff. 13 gilt eine Haftungsobergrenze je Kalenderjahr: Summe der in den letzten 6 Monaten gezahlten Dashpoint-Gebühren oder 100 € (höherer Betrag). Unberührt bleiben Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit, Leben/Körper/Gesundheit, Produkthaftung und übernommene Garantien.
22. Freistellung
Veranstalter stellen Dashpoint von Ansprüchen Dritter frei, die aus Eventdurchführung, Inhalten, Nichterfüllung oder Verstößen gegen Zahlungsdienst-/Plattformbedingungen resultieren.
23. Laufzeit & Kündigung
Laufzeit gemäß Angebot/Bestellung (z. B. jährliche Lizenz). Außerordentliche Kündigung ist möglich bei wesentlichem Verstoß, Betrug, AML/KYC-Problemen oder überhöhten Dispute-Raten.
D. Schlussbestimmungen
24. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig, insbesondere gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen – München (Sitz der Dashpoint GmbH). Zwingende Verbraucherrechte und -gerichtsstände bleiben unberührt.
25. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. (Die frühere EU-OS-Plattform wurde am 20.07.2025 eingestellt; eine Verlinkung entfällt.)
26. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. Keine Abtretung ohne Zustimmung, ausgenommen konzerninterne Umstrukturierungen. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.